Kinderspezifische Pflegeberatung

In der Pflegeberatung stehen Ihnen unsere Pflegefachkräfte zur Seite.

Sie erhalten wertvolle Informationen über die Inanspruchnahme von Leistungen, Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln sowie pflegerelevanten Umbaumaßnahmen.

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In der Pflegeberatung beraten Sie unsere Pflegefachkräfte und geben Ihnen nützliche Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen, Entlastungsangeboten oder auch zu Hilfsmitteln und pflegerelevanten Umbaumaßnahmen.

Eine Pflegeberatung nach SGB XI §37,3 dient der Sicherstellung der Pflege und wird bei Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt.

Die Beratungseinsätze sind für Sie kostenfrei. Sie sind für Sie eine Hilfe im Pflegealltag und dienen den Krankenkassen zur Qualitätssicherung.

Wenn Sie ein Kind zwischen 0 und 17 Jahren mit einem bestehenden Pflegegrad haben, haben Sie den Anspruch auf eine Pflegeberatung. Wir bieten diese speziell für Familien an und orientieren uns an den Bedürfnissen ihres Kindes.

SGB XI Leistungen

Leistungen der Pflegeversicherung

Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung in Kombination mit der Versorgung eines Pflegedienstes ist sehr individuell und auf den Patienten zugeschnitten. Generell haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

Pflegeberatung nach SGB XI §37,3

Die Beratungseinsätze nach SGB XI, §37.3 bieten die Möglichkeit, Probleme in der häuslichen Pflege anzusprechen und gemeinsam mit der Pflegeexpertin nach Lösungen zu suchen. Diese Beratungsgespräche sind oft sehr hilfreich und unterstützen Sie als Angehörigen zusätzlich. Zusätzlich gibt es nützliche Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen, Entlastungsangeboten oder auch zu Hilfsmitteln und pflegerelevanten Umbaumaßnahmen.

Die Beratungseinsätze sind für Sie kostenfrei und dienen den Krankenkassen auch zur Qualitätssicherung. Daher sind sie ab den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und ab Pflegegrad 4 einmal im Quartal verpflichtet diese durchzuführen. Nehmen Sie zu dem Thema auch gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!

Grundpflege § 36

Die Grundpflege beinhaltet Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie pflegerische Prophylaxen.

Pflegeberatung nach §45 SGB XI (Pflegekurse)

Es besteht die Möglichkeit für eine individuelle Schulung mit dem Ziel, die pflegebedingten Belastungen für Sie zu reduzieren, in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Interesse an diesem für Sie kostenfreien Angebot haben, sprechen Sie uns gerne an.