Für Eltern
Wenn Kinder schwer erkrankt sind, wird das ganze Familienleben auf den Kopf gestellt. Neben den Sorgen, die sich alle Eltern machen, bleibt vieles liegen und muss zurückstehen – die Arbeit, die Freunde oder eigene Hobbys.
Wir sind da um Sie in dieser herausfordernden Situation zu unterstützen und zu entlasten. Als fester Bestandteil integrieren wir uns in Ihren Alltag und kümmern uns um die intensivmedizinische Betreuung Ihres Kindes – bis zu 24 Stunden am Tag.
Auf unsere Professionalität können Sie sich verlassen: Wir beschäftigen ausschließlich 3-jährig examiniertes Pflegepersonal – häufig mit Zusatzqualifikationen.
Eines liegt uns aber besonders am Herzen: Wir sind als Pflegeinstanz ein großer Part in Ihrem Leben, deshalb sollen Sie und Ihr Kind sich mit unserer Betreuung vollumfänglich wohlfühlen.
SGBV-Leistungen
Zur Häuslichen Krankenpflege gehören folgende Aufgaben und Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V:
- Behandlungspflege
- Spezielle Krankenbeobachtung
- Bis zu 24h Intensivpflege
- Beatmung
- Atemstimulierende Maßnahmen
- Sekretfördernde Maßnahmen
- Magensonden /PEG-Versorgung
- Wundversorgung
- Tracheostoma-Versorgung
- Palliative Versorgung
- Kindergarten und Schulbegleitung
- Anleitung und Beratung der Eltern und Angehörigen
SGB XI Leistungen
Leistungen der Pflegeversicherung
Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung in Kombination mit der Versorgung eines Pflegedienstes ist sehr individuell und auf den Patienten zugeschnitten. Generell haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
Pflegeberatung nach SGB XI §37,3
Die Beratungseinsätze nach SGB XI, §37.3 bieten die Möglichkeit, Probleme in der häuslichen Pflege anzusprechen und gemeinsam mit der Pflegeexpertin nach Lösungen zu suchen. Diese Beratungsgespräche sind oft sehr hilfreich und unterstützen Sie als Angehörigen zusätzlich. Zusätzlich gibt es nützliche Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen, Entlastungsangeboten oder auch zu Hilfsmitteln und pflegerelevanten Umbaumaßnahmen.
Die Beratungseinsätze sind für Sie kostenfrei und dienen den Krankenkassen auch zur Qualitätssicherung. Daher sind sie ab den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und ab Pflegegrad 4 einmal im Quartal verpflichtet diese durchzuführen. Nehmen Sie zu dem Thema auch gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!
Grundpflege § 36
Die Grundpflege beinhaltet Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie pflegerische Prophylaxen.
Pflegeberatung nach §45 SGB XI (Pflegekurse)
Es besteht die Möglichkeit für eine individuelle Schulung mit dem Ziel, die pflegebedingten Belastungen für Sie zu reduzieren, in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Interesse an diesem für Sie kostenfreien Angebot haben, sprechen Sie uns gerne an.
