Kinderspezifische Pflegeberatung

In der Pflegeberatung stehen Ihnen unsere Pflegefachkräfte zur Seite.

Sie erhalten wertvolle Informationen über die Inanspruchnahme von Leistungen, Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln sowie pflegerelevanten Umbaumaßnahmen.

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In der Pflegeberatung beraten Sie unsere Pflegefachkräfte und geben Ihnen nützliche Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen, Entlastungsangeboten oder auch zu Hilfsmitteln und pflegerelevanten Umbaumaßnahmen.

Eine Pflegeberatung nach SGB XI, §37.3 dient der Sicherstellung der Pflege und wird bei Pflegegrad 1–5 halbjährlich durchgeführt. Die Besonderheit: Pflegegrad 4 und 5 haben weiterhin vierteljährlich die Möglichkeit, eine Beratung abzurufen.

Die Beratungseinsätze sind für Sie kostenfrei. Sie sind für Sie eine Hilfe im Pflegealltag und dienen den Krankenkassen zur Qualitätssicherung.

Wenn Sie ein Kind zwischen 0 und 17 Jahren mit einem bestehenden Pflegegrad haben, haben Sie den Anspruch auf eine Pflegeberatung. Wir bieten diese speziell für Familien an und orientieren uns an den Bedürfnissen ihres Kindes.

SGB XI Leistungen

Leistungen der Pflegeversicherung

Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung in Kombination mit der Versorgung eines Pflegedienstes ist sehr individuell und auf den Patienten zugeschnitten. Generell haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

Pflegeberatung nach SGB § 37,3

Die Beratungseinsätze nach SGB XI, §37.3 erlauben es, Probleme in der häuslichen Pflege anzusprechen und gemeinsam mit der Pflegeexpertin nach Lösungen zu suchen. Diese Beratungsgespräche sind oft sehr hilfreich und unterstützen Sie als Angehörige zusätzlich. Zusätzlich gibt es nützliche Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen, Entlastungsangeboten oder auch zu Hilfsmitteln und pflegerelevanten Umbaumaßnahmen.

Die Beratungseinsätze sind für Sie kostenfrei und dienen den Krankenkassen auch zur Qualitätssicherung.

Eine Pflegeberatung nach SGB XI, §37.3 dient der Sicherstellung der Pflege und wird bei Pflegegrad 1–5 halbjährlich durchgeführt. Die Besonderheit: Pflegegrad 4 und 5 haben weiterhin vierteljährlich die Möglichkeit, eine Beratung abzurufen.

 Nehmen Sie zu dem Thema auch gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!

Grundpflege § 36

Die Grundpflege beinhaltet Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie pflegerische Prophylaxen.

Pflegeberatung nach §45 SGB XI (Pflegekurse)

Es besteht die Möglichkeit, eine individuelle Schulung mit dem Ziel in Anspruch zu nehmen, die pflegebedingten Belastungen für Sie zu reduzieren. Wenn Sie Interesse an diesem für Sie kostenfreien Angebot haben, sprechen Sie uns gerne an.